Ihr Selbstbestimmungsrecht in Gesundheitsfragen
Rechtzeitig vorsorgen mit Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Ob durch Unfall oder Krankheit - jeder kann in die Situation kommen, nicht mehr für sich selbst entscheiden zu können. Auch Ehepartner und Kinder können dann nur mit Vollmacht für den Betroffenen handeln, zum Beispiel finanzielle Angelegenheiten regeln oder über medizinische Maßnahmen entschieden.
Eine Vorsorgevollmacht berechtigt eine Vertrauensperson zur rechtlichen Vertretung im festgelegten Umfang und kann individuell gestaltet werden. Falls eine rechtliche Betreuung notwendig wird, hat das Amtsgericht denjenigen zu berücksichtigen, den der Betroffene mit einer Betreuungsverfügung zur Wahrnehmung seiner Interessen ermächtigt hat. In einer Patientenverfügung wird über Art und Umfang medizinischer Behandlung für den Fall entscheiden, dass der Patient sich nicht mehr selbst äußern kann.
Viele machen sich Gedanken darüber, wie sie ihren persönlichen Willen dokumentieren und alle Einzelheiten rechtsverbindlich festlegen können.
Beratung
Wer Informationen und Rat zum Thema Betreuung oder Vorsorgeregelung bzw. Formulare sucht, kann sich an die für die Stadt Meerbusch zuständige Betreuungsstelle wenden:
Rhein-Kreis Neuss
Am Kirsmichhof 2
41352 Korschenbroich
Unter der Rufnummer 02161/6104-0 können Sie sich mit einer Beraterin/einem Berater verbinden lassen. Weitere Information erhalten Sie auf der Homepage des Rhein-Kreis-Neuss. Die persönliche Beratung kann bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause erfolgen. Zudem stehen dortige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Referenten zur Verfügung.
Im Weiteren erhalten Sie Informationen beim Bürger-ServiceCenter der Landesregierung. Dort wird jeden 1. Donnerstag im Monat eine Bürgersprechstunde von 15.00 - 16-30 Uhr angeboten.
Tel: 0180 / 3 100 212 (0.09 €/min.)
E-Mail: info@callnrw.de
Chat: www.callnrw.de
Link: www.justiz.nrw.de
